Geschäfts- verteilungsplan
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Der Rechtsausschuss wird vom Rudertag gewählt und besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und vier Beisitzern. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses werden einzeln gewählt, die Beisitzer werden gemeinsam gewählt. Der Rechtsausschuss arbeitet und entscheidet unabhängig und ist nicht an Weisungen der Organe des Verbandes gebunden.
Die Sportgerichtsbarkeit im DRV wird vom Verbandsrechtsausschuss nach den Bestimmungen der Rechts- und Verfahrensordnung ausgeübt.
Des Weiteren obliegt die Verfolgung und Ahndung von Dopingvergehen innerhalb des DRV dem Verbandsrechtsausschuss. Er hat die Einhaltung der Anti-Doping-Ordnung zu überwachen und arbeitet gemeinsam mit dem Antidoping-Beauftragten des DRV.
Der Deutsche Ruderverband hat sich zur aktiven Bekämpfung des Dopings verpflichtet